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Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Gemeinde Calden ist bemüht, ihre Website im Einklang mit den geltenden Vorschriften zur digitalen Barrierefreiheit barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für den offiziellen Internetauftritt der Gemeinde Calden unter www.calden.de.

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 ist die Gemeinde Calden bemüht, ihre Website und ihre mobilen Anwendungen barrierefrei zugänglich zu machen. Grundlage hierfür sind die Bestimmungen des Hessischen Behinderten-Gleichstellungsgesetzes (HessBGG) sowie der Hessischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (BITV HE 2019) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die unten aufgeführten Funktionen und Inhalte sind derzeit noch nicht vollständig barrierefrei:

  • Externe PDF-Dateien, wie beispielsweise Planungsunterlagen, Konzepte, Gutachten und Formulare, können teilweise nicht barrierefrei zur Verfügung gestellt werden.
    Über Links oder iFrames eingebundene Inhalte von Dritten können nicht barrierefreie Inhalte enthalten.
  • Eigens erstellte PDF-Dokumente können Inhalte enthalten, die noch nicht vollständig barrierefrei sind. Bei der Neuerstellung von Dokumenten bemühen wir uns, diese weitestgehend barrierefrei aufzubereiten.
  • Einzelne Bilder und Grafiken verfügen derzeit noch nicht über Alternativtexte.

Für nicht barrierefreie Inhalte, für die derzeit keine barrierefreie Alternative angeboten werden kann, können Sie die unten genannten Kontaktmöglichkeiten nutzen.

Wir prüfen dann, wie wir Ihnen die gewünschten Informationen oder Inhalte zugänglich machen können. Dies kann beispielsweise durch eine andere Darstellungsform oder eine persönliche Beratung erfolgen.

Ihre Hinweise und Anregungen helfen uns außerdem dabei, die Barrierefreiheit unserer Website weiter zu verbessern.

Unterstützungsmöglichkeiten für die Nutzung

Unsere Website bietet verschiedene Funktionen, die eine bessere Zugänglichkeit unterstützen.

Informationen in Leichter Sprache

Auf einer separaten Seite stellen wir zentrale Informationen über die Gemeinde Calden und die Nutzung unserer Website in Leichter Sprache bereit.

Zur Seite in Leichter Sprache

Textgröße ändern

Sie können den Text mit den Tasten STRG und + (rechts auf dem Nummernfeld) vergrößern. Das Bild passt sich automatisch an. Mit STRG und - kann der Text wieder verkleinert werden.

Vorlesen lassen

Inhalte unserer Website können mit Hilfe von Screenreadern, Browser-Erweiterungen oder systemeigenen Vorlese-Funktionen vorgelesen werden.
Die Seitenstruktur ist so aufgebaut, dass wichtige Informationen möglichst gut auffindbar sind.

Navigation ohne Maus

Unsere Website lässt sich auch mit der Tastatur bedienen.
Mit der Tab-Taste können Sie durch die Navigation und die einzelnen Bedienelemente wechseln. Mit der Enter-Taste können Sie Links und Schaltflächen auswählen.

Zum Scrollen können Sie die Pfeiltasten oder weitere Funktionen Ihrer Tastatur verwenden.

Feedback und Kontakt

Wenn Ihnen Mängel bei der barrierefreien Gestaltung unserer Website auffallen oder Sie Informationen benötigen, die nicht barrierefrei zugänglich sind, können Sie sich gerne an uns wenden.

Gemeinde Calden
Holländische Straße 35
34379 Calden

Telefon: 05674 702-0
E-Mail: gemeinde(at)calden.de

Durchsetzungsverfahren

Wenn Sie uns eine Barriere auf unserer Website gemeldet haben und innerhalb von sechs Wochen keine Antwort erhalten oder keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik einschalten.

Die Durchsetzungsstelle prüft den Fall und versucht, gemeinsam mit allen Beteiligten eine Lösung zu finden und bestehende Barrieren zu beseitigen.

Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik

Landeskompetenzzentrum Barrierefreie IT (LBIT)
Sitz: Regierungspräsidium Gießen

Landgraf-Philipp-Platz 1–7
35390 Gießen

Telefon: +49 641 303-2901
E-Mail: Durchsetzungsstelle-LBIT@rpgi.hessen.de

Weitere Informationen und die Möglichkeit, ein Durchsetzungsverfahren zu beantragen, finden Sie auf der Website des Landeskompetenzzentrums Barrierefreie IT Hessen. Die Kontaktdaten und das Verfahren entsprechen den aktuellen Angaben des Landes Hessen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit wurde am 27. August 2026 erstellt.
Die Erklärung wird regelmäßig überprüft und bei Bedarf aktualisiert